Sachkundeprüfung/Hundeführerschein

Sachkundeprüfung/Hundeführerschein

Seit Juli 2013 ist Hundeführerschein oder Sachkundenachweis im Bundesland Niedersachsen Pflicht, und zwar unabhängig von der Hunderasse und Herkunft des Tieres. Zugleich ist nicht jeder Hundehalter verpflichtet, die Prüfung abzulegen.
 

Wer ist verpflichtet, den Hundeführerscheins zu erwerben?

Laut dem NHundG sind alle Hundehalter, die ihr Tier nach dem 1. Juli 2011 erstmalig angeschafft haben, verpflichtet, einen Sachkundenachweis zu erbringen. In Klartext bedeutet es wiederum, dass erfahrene Hundehalter keinen Hundeführerschein benötigen.


Das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) soll Gefahren für die öffentliche Sicherheit aufgrund der Haltung von Hunden vorzubeugen. Dieses Gesetz wurde am 26.05.2011 verabschiedet und schreibt den Hundehaltern vor, einen entsprechenden Sachkundenachweis zu erbringen. In dem §3 des NHundG heißt es: „Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Sachkunde besitzen.“

Ein Hundeführerschein soll nach dem Gedanken des Gesetzgebers als Nachweis für den Besitz der erforderlichen Sachkunde dienen. Um mit dem Hund in jeder Lebenssituation korrekt umzugehen und das Tier artgerecht zu halten, benötigt jeder Halter und jede Halterin sowohl theoretisches als auch praktisches Fachwissen.

Aus diesem Grund besteht die Hundeführerschein-Prüfung aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. In dem theoretischen Teil sind 35 Multiple-Choice-Fragen rund um Hundehaltung zu beantworten, die aus solchen relevanten Bereichen wie Ernährung und Gesundheit, Erziehung und Sozialverhalten, Pflege und Rechtslage kommen. Um die Prüfung zu bestehen, müssen mindestens 80 Prozent der Fragen richtig beantwortet werden.

In dem praktischen Teil haben die Hundehalter zu beweisen, dass Sie ihren Vierbeiner unter Kontrolle haben. Bei dieser Gehorsamkeitsprüfung soll der Hund die Grundkommandos wie „Sitz!“, „Platz!“ und „Bleib!“ sowie den Rückruf sicher beherrschen. Die Prüfung erfolgt in einer Alltagssituation.

Das Dogsfellow Hundezentrum bietet weiterhin die Möglichkeit, die Sachkundeprüfung/Hundeführerschein in Theorie und Praxis in Stelle abzulegen.
Bitte vereinbare deinen Termin direkt über [email protected] (Kerstin Löwe) oder wende dich an Verhaltenswerkstatt Hund für eine Terminkoordination.
Die Theorieprüfungen sind relativ flexibel möglich. Für die praktische Prüfung wird es regelmäßig feste Termine geben. Für eine Terminabsprache sende gern eine Anfrage über das Kontaktformular oder per whatsapp/Signal (0160 92 876 45).

Wer darf sich zur Hundeführerschein Prüfung anmelden?

Eine Hundeführerschein-Prüfung dürfen alle Personen ablegen, die ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben und folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Person ist mindestens 16 Jahre alt
  • Der Hund ist älter als 12 Monate (für die praktische Prüfung)
  • Das Tier ist gechippt und geimpft
  • Die Eintragung in das Hunderegister Niedersachsen ist erfolgt
  • Für den Hund ist eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen